Steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile von Spenden und Zustiftungen
Die Stiftung ist auf finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen angewiesen. Nur mit ausreichenden Mitteln können Projekte unterstützt werden.
Wie bei jeder gemeinnützigen Organisation sind auch hier Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Bürgerstiftung Eriskirch unterstützen und somit für die Bürgerinnen und Bürger Gutes tun können:
- durch Zustiftung in unser Stiftungskapital, das dauerhaft erhalten bleibt und laufende Zinserträge für unsere Stiftungszwecke sichert
- durch Spenden für sofortige Projekt- und Förderarbeit. Spenden müssen zeitnah in gesamter Höhe für den Stiftungszweck verwendet werden.
- durch testamentarische Verfügung
Darüber hinaus ermöglicht die Eriskircher Bürgerstiftung zusätzliche Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Betrag von 20.450 €. Im ersten Jahr der Neugründung und in den darauf folgenden 9 Jahren gibt es sogar noch mehr Steuerbegünstigungen für die Bürger, die sich aktiv durch Spenden und Stiftungen beteiligen wollen.