Was tun mit meinem Erbe?
Wenn es keine Nachkommen eines Verstorbenen gibt oder diese das Erbe ausschlagen, dann fällt ein eventuelles Erbe an das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Der Staat ist also gesetzlicher Erbe, wenn das Nachlassgericht feststellt, dass keine anderen Erben vorhanden sind.
Im Jahr 2025 hat das Land Baden-Württemberg auf diesem Wege 13,5 Mio. Euro aus über 1000 Erbschaften erhalten. Dieses Geld „verschwindet“ als kleiner Beitrag im allgemeinen Haushalt des Landes.
Wer keine Erben hat und nicht möchte, dass sein Vermögen im Erbfall an den Staat fällt, muss ein Testament verfassen und darin irgendjemanden als Erben einsetzen, beispielsweise
- Freunde, Nachbarn,
- wohltätige Organisationen oder
- Vereine, Stiftungen (etwa die gemeinnützige Bürgerstiftung Eriskirch).
Auf diese Weise kann der Erblasser selbst steuern, was mit seinem Vermögen passiert und damit in seinem Sinne Gutes bewirken.
